Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 17. August 2026 fördert die NRW.BANK KI-Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 25.000 Euro Zuschuss.
- Gefördert werden bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratung (Modul A) und für den Test eines KI-Systems (Modul B).
- Lies vor jedem Auftrag die Richtlinie: Bei Förderprogrammen gilt meist „erst Antrag, dann Auftrag“.
Mit „NRW.BANK.Impuls KI“ gibt es seit dem 17. August 2026 eine eigene KI-Förderung für Betriebe in Nordrhein-Westfalen. Kleine und mittlere Unternehmen bekommen bis zu 25.000 Euro Zuschuss, wenn sie sich zu KI beraten lassen oder ein KI-System für einen konkreten Zweck testen. Der Zuschuss deckt bis zu die Hälfte der Ausgaben.
Hier erfährst du in einfachen Worten, wer den Zuschuss bekommen kann, was gefördert wird und wie du vorgehst. Stand: Oktober 2026. Das ist eine Zusammenfassung, keine Förderberatung – verbindlich sind die Richtlinie und die Hinweise der NRW.BANK.
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Das Wichtigste in Zahlen
| Punkt | Stand laut NRW.BANK |
|---|---|
| Start | 17. August 2026 |
| Art der Förderung | Zuschuss, muss nicht zurückgezahlt werden |
| Höhe | bis zu 25.000 Euro je Unternehmen |
| Förderquote | höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben |
| Wer | kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW |
| Antrag | online über das Kundenportal der NRW.BANK |
Ein Rechenbeispiel: Kostet eine KI-Beratung 10.000 Euro, kann der Zuschuss bis zu 5.000 Euro betragen. Den Höchstbetrag von 25.000 Euro erreichst du bei förderfähigen Ausgaben von 50.000 Euro.
Wer bekommt den Zuschuss?
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der EU. Grob heißt das: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Der Sitz des Unternehmens muss beim Antrag in Nordrhein-Westfalen liegen.
Damit kommen die meisten Handwerksbetriebe, Praxen, Kanzleien, Händler und Dienstleister in NRW grundsätzlich in Frage.
Was wird gefördert?
Das Programm hat zwei Teile:
- Modul A – Beratung: Eine externe Beratung hilft dir herauszufinden, wo KI in deinem Betrieb sinnvoll ist. Zum Beispiel: Welche Aufgaben im Büro kosten am meisten Zeit? Wo entstehen Fehler? Was ließe sich mit KI vorbereiten oder automatisieren?
- Modul B – Test: Ein KI-System wird für einen konkreten Anwendungsfall ausprobiert. Neben der Dienstleistung können in geringem Umfang auch Lizenzen, Hardware zur Miete oder eine Testumgebung förderfähig sein.
Gefördert werden vor allem die Ausgaben für externe Beratung und Tests. Deine eigene Arbeitszeit zählt in der Regel nicht.
So gehst du vor
- Vorhaben beschreiben: Was willst du mit KI erreichen? Je konkreter, desto besser – etwa „Angebote schneller schreiben“ oder „Anrufe außerhalb der Öffnungszeiten aufnehmen“.
- Richtlinie und häufige Fragen lesen: Beides findest du auf der Programmseite der NRW.BANK. Dort steht auch, welche Ausgaben genau zählen.
- Angebot einholen: Lass dir die geplante Beratung oder den Test schriftlich anbieten, mit klar beschriebenen Leistungen.
- Antrag stellen: online über das Kundenportal der NRW.BANK.
- Erst dann beauftragen: Bei den meisten Förderprogrammen darfst du erst nach dem Antrag (manchmal erst nach der Zusage) mit dem Vorhaben beginnen. Prüfe das in der Richtlinie, bevor du etwas unterschreibst.
Welche Vorhaben passen gut?
Gute Vorhaben haben ein klares Problem und ein messbares Ziel. Beispiele aus kleinen Betrieben:
- Anfragen per E-Mail und Formular automatisch vorsortieren und beantworten lassen.
- Angebote und Leistungsbeschreibungen mit KI vorbereiten, die du nur noch prüfst.
- Rechnungen und Belege automatisch auslesen und zuordnen.
- Anrufe außerhalb der Öffnungszeiten aufnehmen und als Rückruf-Liste bereitstellen.
- Wissen aus Handbüchern und E-Mails für das Team durchsuchbar machen.
Wenn du noch nicht weißt, wo du anfangen sollst, hilft eine kurze Bestandsaufnahme. Unser KI-Check dauert zwei Minuten und zeigt dir, welche Aufgaben sich am ehesten abgeben lassen – eine gute Grundlage für die Beschreibung deines Vorhabens.
Ein Beispiel, wie ein Vorhaben aussehen kann
Ein Elektrobetrieb mit zwölf Beschäftigten im Ruhrgebiet verliert jede Woche viele Stunden mit Anrufen, Terminabsprachen und Angeboten, die abends geschrieben werden. Ein mögliches Vorhaben in zwei Schritten:
- Beratung (Modul A): Eine externe Beratung schaut sich die Abläufe an und schlägt zwei bis drei Einsatzfelder vor – zum Beispiel Anrufannahme außerhalb der Öffnungszeiten und Angebotsentwürfe aus Aufmaß-Notizen. Angenommen, die Beratung kostet 6.000 Euro: Der Zuschuss könnte dann bis zu 3.000 Euro betragen.
- Test (Modul B): Eines der Einsatzfelder wird mit einem konkreten KI-System über einige Wochen im Alltag erprobt. Angenommen, der Test kostet 8.000 Euro: Der Zuschuss könnte bis zu 4.000 Euro betragen.
Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die NRW.BANK im Einzelfall. Die Zahlen zeigen nur, wie die Rechnung mit der Förderquote funktioniert.
Checkliste vor dem Antrag
- Ist mein Betrieb ein kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in NRW?
- Kann ich in zwei Sätzen sagen, welches Problem KI lösen soll?
- Habe ich ein schriftliches Angebot mit klar beschriebenen Leistungen?
- Habe ich die Richtlinie gelesen und weiß, ab wann ich beauftragen darf?
- Weiß ich, wer im Betrieb das Ergebnis später nutzt und betreut?
Häufige Fehler beim Förderantrag
- Zu allgemein: „Wir wollen KI einführen“ reicht nicht. Beschreibe die Aufgabe und den Nutzen.
- Zu spät gelesen: Die Richtlinie erst nach dem Auftrag zu lesen, ist der häufigste und teuerste Fehler.
- Interne Kosten eingeplant: Gefördert werden vor allem externe Leistungen.
- Kein Plan für danach: Überlege vorher, wie das Ergebnis im Alltag genutzt wird.
Weitere Programme für Digitalisierung findest du in unserem Überblick Fördermittel für die Digitalisierung finden. Und wenn du dein Vorhaben einmal mit jemandem durchsprechen willst: Im kostenlosen Erstgespräch (15 Minuten, wir rufen dich an) schauen wir gemeinsam, wo KI bei dir wirklich Zeit spart. Ob dein Vorhaben gefördert wird, entscheidet allein die NRW.BANK.
Häufige Fragen
Muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Nein. Ein Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, solange du dich an die Bedingungen der Richtlinie hältst – etwa an den richtigen Zeitpunkt des Auftrags und an die Nachweise.
Kann ich als Einzelunternehmer gefördert werden?
Grundsätzlich richtet sich das Programm an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in NRW, dazu zählen auch sehr kleine Betriebe. Ob du im Einzelfall antragsberechtigt bist, steht in der Richtlinie der NRW.BANK.
Wie viel Geld bekomme ich höchstens?
Höchstens 25.000 Euro je Unternehmen und höchstens die Hälfte der förderfähigen Ausgaben. Den Höchstbetrag erreichst du also erst bei förderfähigen Ausgaben von 50.000 Euro.
Wo stelle ich den Antrag?
Online über das Kundenportal der NRW.BANK. Auf der Programmseite findest du die Richtlinie, häufige Fragen und aktuelle Hinweise.
